Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Waffengesetz (1.WaffVÄnd V 2) (G-SIG: 10021852)
Umsetzung des Europäischen Übereinkommens vom 28.6.78 betr. Waffenwert und -besitz in nationales Recht. Erweiterung des Verbots zur Herstellung, zum Vertrieb, Erwerb und Besitz von tragbaren Schleudern. Abbau von Beschränkungen bei bestimmten Waffen- und Munitionsarten (z.B. Antiquitäten). Gleichstellung von Jagdscheinen verschiedener Länder. Herabsetzung des Mindestalters für das Schießen mit bestimmten Schußwaffen, Erweiterung von Ausnahmeregelungen für Jungschützen. Einrichtung einer Anzeigepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt für das gewerbliche Überlassen und Versenden bestimmter Handfeuerwaffen