Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Einführung einer Übermittlungspflicht der Meldebehörden, Fortschreibung beider Datensätze bei Änderungen der Daten eines Ehegatten oder Lebenspartners ohne gemeinsamen Wohnort, Übermittlung des Beendigungsdatums eines Betreuungsverhältnisses, Risikoanalyse zur Gleichwertigkeitsprüfung bei Nutzung anderer Übertragungsprotokolle als das Protokoll OSCI-Transport