Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
Aufhebung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden, Weiterentwicklung der Vorschriften über Energieausweise, Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen, Stichprobenkontrollen bei Neubauten, Schaffung von Grundlagen für ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen