Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
Sicherstellung des technischen Gleichlaufs der direkten mit der steuerlichen Förderung durch Übertragung der Änderungen der BEG-Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude) in das Steuerrecht: Anpassung der Mindestanforderungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen, insbes. Streichung der Förderung gasbetriebener Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gashybridheizungen sowie der Förderbedingungen für Gebäude- und Wärmenetze, Umsetzung geplanter Änderungen zum jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad und Feinstaub für Biomasseheizungen