Zweite Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Umsetzung der delegierten Richtlinien 2014/69/EU bis 2014/76/EU zur Änderung der Anhänge III und IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie): Gewährung neuer Ausnahmen, insbesondere für medizinische Geräte sowie Kontroll- und Überwachungsinstrumente; Anpassung bestehender Beschränkungen an den Stand der Technik