Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
Anpassung des nationalen Deponierechts an die durch die EU-Quecksilberverbots-Verordnung ermöglichte Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle, Umsetzung deponiespezifischer Anforderungen der EU-Quecksilber-Richtlinie an Errichtung und Betrieb, Beschaffenheit der Lagerbehälter sowie Abfallannahme, Kontrolle und Dokumentation<br /> <br /> Erneute Vorlage der Verordnung durch die Bundesregierung unter unveränderter Übernahme der Änderungsmaßgaben des Bundesrates vom 01.02.2013 (BR-Drucksache 808/12 (Beschluss)): zahlreiche Detailänderungen und Klarstellungen, u.a. zu gipshaltigen Abfällen als Ersatzbaustoff, Zwischen- und Langzeitlagerungen, Akkreditierung von Prüfern und Laboren, Sachkundenachweis, technische Schutzfunktionen, Messmethodik