Zweite Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
Verbesserung der Identitätssicherungsfunktion des Ausländerzentralregisters, Ermöglichung der Zuordnung von Ausweisdokumenten zu Personen, Speicherung von Wohnsitzregelungen, Erweiterung der Daten um Duldungsgründe, Anpassung von Begrifflichkeiten, Übertragung von Datenübermittlungsbefugnisse auf das Bundesamt für Verfassungsschutz, Vereinfachung der Datenbereinigung