Zweite Verordnung zur Änderung der Aufzugsverordnung (G-SIG: 13021018)
Ausdehnung des Betriebsverbotes auf Paternoster in den neuen Bundesländern, die nach dem 31. Dezember 1973 errichtet worden sind; zehnjährige Stillegungsfrist für diese erstmals von einem Betriebsverbot erfaßten Personen-Umlaufaufzüge; generelle Verschiebung des Betriebsverbots um zehn Jahre; Verschiebung des Betriebsverbots für Mühlen-Bremsfahrstühle kleinerer Mühlen um ebenfalls zehn Jahre