Zweite Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (G-SIG: 12022106)
Erweiterung des Genehmigungsverfahrens um Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, um sicherzustellen, daß die Prüfung auch bei Vorhaben durchgeführt wird, bei denen über die Verwirklichung des Schutzzwecks des Atomgesetzes hinaus andere erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Harmonisierung der Auslegungs- und Einwendungsfrist mit den entsprechenden Fristen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und im Planfeststellungsverfahren