Zweite Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 des Textilkennzeichnungsgesetzes (G-SIG: 15021802)
Änderung der Anlagen 1 und 2; Aufnahme der Bezeichnung für neuartige Fasern
Änderung der Anlagen 1 und 2; Aufnahme der Bezeichnung für neuartige Fasern