Zweite Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
Vermeidung von Missbrauch bei der im Rahmen des Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland beschlossenen Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (Umweltprämie): Übergabe des Originals des Fahrzeugbriefs des zu entsorgenden Altfahrzeugs an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie einer Kopie an die Rücknahmestelle