Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) (G-SIG: 00021191)
Ablösung landesrechtlicher Vorschriften zur Lagerung von Sprengstoffen und Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle explosionsgefährlichen Stoffe. Katalog der Anforderungen an Sprengstofflager; Ermächtigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Aufstellung und Bekanntgabe von Sprengstofflager-Richtlinien