Zweite Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (G-SIG: 00021944)
Verbot des Handels mit sog. Glitzerlampen und sonstigen Dekorationsgegenständen mit giftigen oder explosionsgefährlichen Füllungen
Verbot des Handels mit sog. Glitzerlampen und sonstigen Dekorationsgegenständen mit giftigen oder explosionsgefährlichen Füllungen