Zweite Verordnung zu einer verwaltungsmäßigen Modifikation des Chemiewaffenübereinkommens (G-SIG: 15021735)
Inkraftsetzung der Modifikation des Chemiewaffenübereinkommens; Neubestimmung der Frist zur Umstellung der Anlagen von der Herstellung chemischer Waffen auf nicht verbotene Zwecke