Zweite Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (G-SIG: 09021068)
Erneuter, im wesentlichen unveränderter Erlaß der am 31.12.80 außer Kraft getretenen Verordnung vom 31.12.80, die die Auswirkungen von Rationalisierungsmaßnahmen auf die Stellenpläne bestimmter Funktionsbereiche von Bundesbahn und Bundespost regelt