Zweite Verordnung über die Einfuhr von Pistazien mit Ursprung oder Herkunft aus dem Iran (G-SIG: 13022147)
Entfristung der zunächst als Eilverordnung erlassenen Vorschrift; Umsetzung der Entscheidung 97/830/EG der Kommission über Sonderbedingungen für die Einfuhr von Pistazien