Zweite Chance nutzen - Das Recht auf Verbraucherinformation grundlegend neu gestalten (G-SIG: 16011803)
Vorgaben für eine Neuregelung: individueller Auskunftsanspruch, wenige, eindeutig definierte Ausnahmen, Bekanntgabe sämtlicher Inhaltsstoffe und Verunreinigungen auch unterhalb von Grenzwerten und Gefahrennachweisen, keine Beschränkung auf Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, aktive Informationspflicht bei möglichen Risiken für Gesundheit, Sicherheit, schützenswerte Verbraucherinteressen, Rechtslage bei Täuschungen, Bearbeitungsfristen, grundsätzlich kostenfreier Informationszugang, Kostenzuweisung nach Verursacherprinzip; Lösungskonzepte für wohnortnahe Verbraucherinformation in bevölkerungsarmen Flächenländern, Immigranten, ältere Menschen, Behinderte <p> </p>