Zweite Anpassungsverordnung zu § 276 Abs.2 des Lastenausgleichsgesetzes (2. AnpV zu § 276 Abs.2 LAG) (G-SIG: 00021220)
Anpassung des Höchstbetrages der Krankenversicherungskostenerstattung für Unterhaltshilfeempfänger nach dem Lastenausgleichsgesetz an die Entwicklung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung durch Erhöhung um 35 v.H.