Zweite ADNR-Änderungsverordnung (G-SIG: 00021339)
Einbeziehung der Moselschiffahrt in den Geltungsbereich der ursprünglich nur für die Rheinschiffahrt gültigen Ersten ADNR-Verordnung über den Transport gefährlicher Güter
Einbeziehung der Moselschiffahrt in den Geltungsbereich der ursprünglich nur für die Rheinschiffahrt gültigen Ersten ADNR-Verordnung über den Transport gefährlicher Güter