Zweifel an der Seriosität des Geschäftsmodells eines Stromdienstleiters und Gewährleistung des Anspruchs auf Ersatz- oder Grundversorgung im Fall einer Insolvenz; ausreichende rechtliche Handhabe der Bundesnetzagentur gegen Missstände bei Energieversorgern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung die Zweifel des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V., des Bundes der Energieverbraucher e. V. sowie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. an der Seriosität und Tragfähigkeit des Geschäftsmodells eines Stromdienstleisters für begründet, und teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Kunden im Fall einer Insolvenz keinen Anspruch auf Ersatz- oder Grundversorgung haben?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Bundesnetzagentur über ausreichend rechtliche Instrumentarien verfügt, um auf Missstände bei Energieversorgern zu reagieren, und was unternimmt die Bundesnetzagentur konkret in dem in Frage 56 angesprochenen Vorgang?