Zweifel an der Echtheit einer Geburtsurkunde aus dem EU-Ausland im Rahmen der Beantragung von Kindergeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann liegen nach Auffassung der Bundesregierung begründete Zweifel an der Echtheit einer Geburtsurkunde aus dem EU-Ausland im Rahmen der Beantragung von Kindergeld vor (vgl. Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2641), und welchen Ausgang hatten die in diesem Zusammenhang durchgeführten Echtheitsüberprüfungen?