Zweckbindung des Bundeszuschusses für kostendeckende GKV-Beiträge von ALG-II-Empfängern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Aussage des Bundesministeriums für Gesundheit (nachzulesen in der Süddeutschen Zeitung vom 20. Januar 2011) auf die Frage nach der Zahlung von kostendeckenden Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ALG-II-Empfänger durch die Jobcenter, hierfür gäbe es einen Bundeszuschuss von 15,4 Mrd. Euro an die GKV, so zu verstehen, dass der Bundeszuschuss zweckgebunden ist, und für welche weiteren Zwecke ist der Bundeszuschuss nach Auffassung der Bundesregierung ebenfalls vorgesehen (bitte mit Angabe des jeweiligen Anteils des Zwecks an der Gesamtsumme des Fonds)?