Zweck und Funktion einer sogenannten Flüchtlingskarte und Regelungen zum Datenschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vorausgesetzt Medienberichte (etwa Süddeutsche Zeitung vom 28. Oktober 2015), denen zufolge die Bundesregierung die Einführung einer sogenannten Flüchtlingskarte prüfe, treffen zu, frage ich die Bundesregierung, welche Angaben sie zu dem Zweck und der Funktion der Karte machen kann (bitte angeben, welche Informationen welcher Behörden zu welchem Zweck darauf gespeichert werden sollen), und welche Regelungen zum Datenschutz (beispielsweise technische Vorkehrungen, die das Patientengeheimnis wahren, Auslesesperren o. Ä.) sollen dabei getroffen werden?