Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Anpassung der Einteilung der Wahlkreise an die Bevölkerungsentwicklungen, darunter Umverteilung eines Wahlkreises von Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen, Neubeschreibung der Wahlkreise nach Gebietsreformen und Verwaltungsreformen; Ermächtigung des BMI zu künftigen Neubeschreibung von Wahlkreisen durch Rechtsverordnung;<br /> Änderung der Anlage zu § 2 Bundeswahlgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Bericht der Wahlkreiskommission für die 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz auf BT-Drs 17/4642<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> weitere Neubeschreibung von drei Wahlkreisen;<br /> Erneute Änderung der Anlage zu § 2 Bundeswahlgesetz