Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Abwendung einer Energieversorgungsmangellage oder drohenden Energieversorgungsnotlage durch unbefristeten Weiterbetrieb der drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sowie der drei im Jahr 2021 abgeschalteten Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf, Abschaffung der Strommengenbegrenzung und Ergänzung einer entschädigungsbewehrten Laufzeitzusage für die Betreiber von 10 Jahren;<br /> Änderung §§ 1 und 7 sowie Anlage 3 (Elektrizitätsmengen) Atomgesetz