Zwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes
Aufnahme weiterer neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) in die Anlage des BtMG, Erweiterung der Ausnahmeregelung für den Arzneistoff Clobazam
Aufnahme weiterer neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) in die Anlage des BtMG, Erweiterung der Ausnahmeregelung für den Arzneistoff Clobazam