Zwangsarbeit von Kindern und Erwachsenen bei der Baumwollernte in Usbekistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung bereits deutlich vor der nächsten Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2013 Initiativen für Maßnahmen nach Artikel 24 oder 26 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) oder zur Prüfung einer Aussetzung der EU-Handelspräferenzen ergreifen, um auf die erneute massive Zwangsarbeit von Kindern und Erwachsenen bei der aktuell laufenden Baumwollernte in Usbekistan zu reagieren, und wie wird sie solche Initiativen auf den Treffen des IAO-Verwaltungsrates im November 2012 und März 2013, innerhalb der EU, bei den deutsch-usbekischen Regierungskonsultationen bzw. in eigenen zeitnahen öffentlichen Stellungnahmen vorbringen?