Zuzug von Arbeitnehmern aus osteuropäischen EU-Staaten nach Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage geht das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, davon aus, dass im Zuge der am 1. Mai 2011 in Kraft tretenden Arbeitnehmerfreizügigkeit, „künftig jährlich zwischen 100 000 und 140 000 Arbeitskräfte“ aus den acht osteuropäischen EU-Staaten zeitweilig oder dauerhaft einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen werden, und wie teilt die Bundesregierung die Auffassung von Heinrich Alt, dass dies ein „Einschnitt insbesondere für die neuen Länder“ darstellt (vgl. z. B. WELT ONLINE „100 000 Arbeitskräfte aus Osteuropa erwartet“ vom 20. November 2010)?