Zuzahlungsregelungen bei der Heilmittelversorgung für volljährige Patienten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist aus der Sicht der Bundesregierung die andauernde Ungleichbehandlung durch die aktuellen Zuzahlungsregelungen für Patienten und Patientinnen über 18 Jahren, die eine Heilmittelversorgung in Anspruch nehmen, im Vergleich zu Patienten und Patientinnen mit anderen Versorgungsbedarfen wie zum Beispiel Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Fahrtkosten, bei denen die Zuzahlungen auf 10 Euro gedeckelt sind, angemessen, und wenn ja, warum, wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für eine Harmonisierung der Zuzahlungsregelung für den Bereich der ambulanten Heilmittelversorgung mit anderen Versorgungsbedarfen?