Zuzahlung für Blutdrucksenkungsmittel und Antiepileptika
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Patientinnen und Patienten müssen nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Senkung der Festbeträge zum 1. Juli 2014 Zuzahlungen in welcher jeweiligen Höhe für die Behandlung mit den Blutdrucksenkungsmitteln "Olmetec" und "Votum" sowie dem Antiepileptikum "Keppra" leisten vor dem Hintergrund, dass es für die Blutdrucksenker kein Generikum mit identischem Wirkstoff gibt und die Umstellung bei Antiepileptika proble-matisch ist und daher die betroffenen Patientinnen und Patienten in besonderem Maße auf die konkreten Arzneimittel angewiesen sind (vgl. Rhein-Main-Zeitung vom 18. September 2014)?</p>