Zuwendungsbescheide im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. das von ihm beauftragte Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben nach Vorliegen der Bewirtschaftungsgrundlagen durch das Rundschreiben zur vorläufigen Haushaltsführung 2024 den im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" über die bereits vorliegenden Zustimmungen zum vorläufigen Maßnahmebeginn hinaus Zuwendungsbescheide zustellen, die auch einen Mittelabruf ermöglichen?