Zuweisung von Leistungsgruppen bei länderübergreifenden Versorgungseinrichtungen für einen Krankenhausstandort
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können bei länderübergreifenden Versorgungseinrichtungen durch die zuständigen Landesbehörden für einen Krankenhausstandort auch Leistungsgruppen nach § 6a Absatz 1 und 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zugewiesen werden, wenn die Leistungsgruppen auf Koope- rationen fußen, die sich in einer Region über Landesgrenzen hinweg gebildet haben, um die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten?