Zuweisung von bei der Deutschen Bahn beschäftigten Beamten an Dritte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Voraussetzungen sind bei der Zuweisung von Beamten, die bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) beschäftigt sind, an Dritte notwendig?<br /> <br /> Wie sieht nach der öffentlichen Ankündigung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Zuweisung von Beamten, die bei der DB AG beschäftigt sind, an Dritte im Detail aus?<br /> <br /> Was geschieht mit den zugewiesenen Beamten, wenn der Dritte z. B. in die Insolvenz geht oder selbst Streckenverlust erleidet?