Zuwanderungsbegrenzungsgesetz (ZuwBegrG) (G-SIG: 14019035)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B054, B099 und B101 <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung des Zuzugs von Ausländern: Festlegung jährlicher Gesamthöchstzahlen in Zweijahresabständen, Festsetzung von Teilquoten für die verschiedenen Zuwanderergruppen und gezielte Steuerung über qualitative Kriterien, bei Bedarf Nachsteuerung der Teilquoten während des laufenden Jahres unter Einhaltung der festgelegten Gesamthöchstzahl, Verrechnung der Spätaussiedler- und Asylbewerberzahlen mit den zu bildenden Teilquoten für Zuwanderer. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einwanderung/Zuwanderungsbegrenzungsgesetz * Ausländer/ Zuwanderungsbegrenzungsgesetz * Asyl/Anrechnung der Asylbewerber auf die Zuwanderungsquote * Aussiedler/Anrechnung der Spätaussiedler auf die Zuwanderungsquote