Zuteilung der Leistungsgruppen im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung nach Maßgabe des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) die Möglichkeit, im ländlichen Raum eine Leistungsgruppe ausnahmsweise auch dann zuzuteilen, wenn die für die Zuteilung vorzuhaltenden Fachabteilungen sich nicht an einem Standort des gleichen Konzerns, sondern an zwei oder drei Standorten befinden, die keine 30 bzw. 40 Pkw-Minuten voneinander entfernt liegen, oder ist für die Zuteilung der Leistungsgruppen eine Zusammenlegung der Fachabteilungen an einem Ort zwingend erforderlich (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform/faq-krankenhausreform.html)?