Zustimmungsfähigkeit eines geänderten CETA-Abkommens ohne Korrektur der Befugnis zur eigenständigen Änderung aller Anhänge durch den CETA-Hauptausschuss
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Würde die Bundesregierung einem überarbeiteten CETA-Abkommen zustimmen, wenn nicht im Rahmen des "legal scrubbing" die Passagen, die derzeit dem CETA-Hauptausschuss eine Änderung aller Anhänge – wie die Herausnahme der Ausnahme für die Wasserversorgung aus dem Anhang II – ohne Einbezug des Europäischen Parlamentes ermöglichen (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Mündlichen Fragen 17 und 18, Plenarprotokoll 18/123), korrigiert werden (bitte begründen)?