Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK-Verordnung - EAKV) (G-SIG: 13001084)
Einführung der Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen gem. Art. 1 der Richtlinie 91/156/EWG vom 18. März 1991 auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 57 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Regelung der Wahl der zutreffenden Abfallbezeichnung, Ablösung bestehender Abfallbezeichnungen in einer Übergangszeit von drei Jahren, wörtliche Übernahme der Abfallnomenklatur der Gemeinschaft