Zustimmung des Deutschen Bundestages zu Wirtschaftspartnerabkommen der EU mit Westafrika
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Auf welcher Grundlage basiert die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Thomas Silberhorn, die er in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages am 5. November 2014 traf, dass es sich bei den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen den westafrikanischen Staaten, der Economic Community of West African States (ECOWAS) und der Union Economique et Monétaire Quest Africaine (UEMOA) einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zwar um gemischte Abkommen handele und sie daher den Mitgliedsländern zur Ratifizierung vorgelegt werden müssten, in Deutschland aber kein Zustimmungsgesetz und folglich auch keine Zustimmung des Deutschen Bundestages notwendig würde, und tritt die vorläufige Anwendung für alle Teile der Abkommen bereits vor der Zustimmung der nationalen Parlamente in Kraft?</p>