Zustimmung des Bundestags zum Brexit-Abkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher rechtlichen Bewertung (bitte erläutern) basiert die Kommunikation der Bundesregierung (vgl. https://bit.ly/2rcii5j, "Wie wird ratifiziert"), dass das Brexit-Abkommen als "EU-only" Abkommen keiner Zustimmung des Bundestags bedarf, und welche Inhalte des Austrittsabkommens könnten nach Ansicht der Bundesregierung (auf Punkt II auf Bundestagsdrucksache 19/5896 wird hingewiesen) nicht eindeutig und zweifelsfrei von Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) als materielle Kompetenzgrundlage für ein solches Handeln der EU gedeckt bzw. umfasst sein?