Zustellung ablehnender Bescheide des BAMF zu Zeiten der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung angesichts des Beschlusses der Ministerpräsidentinnen- und -präsidentenkonferenz vom 6. Mai 2020 mit der Bundeskanzlerin, in dem die generellen Kontaktverbote bis zum 5. Juni 2020 verlängert wurden, bis mindestens zu diesem Zeitpunkt auf die Zustellung ablehnender Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an nicht anwaltlich vertretene Asylsuchende verzichten, und werden bis mindestens 5. Juni 2020 auch keine Anhörungen in Asylverfahren beim BAMF durchgeführt?