Zuständigkeitsverteilung bei der Durchführung von Asylverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Positionen hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung bei der Durchführung von Asylverfahren ist die Bundesregierung in die Verhandlungen zur "Dublin-III-Verordnung" gegangen, und welche der ursprünglichen Verhandlungspositionen konnte sie durchsetzen?