Zuständigkeiten und Strukturen bzgl. der so genannten Ernährungsnotfallvorsorge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sind die Zuständigkeiten und Strukturen bezüglich der so genannten Ernährungsnotfallvorsorge, die nun im Zuge des Ukrainekrieges wieder verstärkt – und dies insbesondere auf kommunaler Ebene – in den Mittelpunkt gerückt ist, geregelt, und gibt es konkrete Pläne, diese bisherige Regelung bezüglich der Ernährungsnotfallvorsorge zu überarbeiten und daraufhin gegebenenfalls die bisher geltenden Zuständigkeiten und Strukturen neu zu gestalten?