Zuständigkeiten der Arbeitsgruppe DS I 1 im BMDS
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund ist die Einheit AG DS I 1 im aktuellen Organigramm des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) nicht als eigenständiges Referat ausgewiesen, und wie unterscheiden sich ihre Zuständigkeiten von denen des Referats DW II 1 konkret im Bereich Digitale Souveränität?