Zuständigkeiten beim e-BAföG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 18/10358 frage ich, ob es die Bundesregierung als ihre Aufgabe ansieht, sich über mögliche Probleme beim e-BAföG zu informieren und ggf. bei der Beseitigung dieser mitzuhelfen, und wann ist damit zu rechnen?