Zuständigkeiten bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Ressorts sieht die Bundesregierung federführend bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG), und wo liegt nach Ansicht der Bundesregierung die Aufsicht über die neue behördliche Anmelde- und Informationspflicht in den Ländern?<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung im Fall einer Unklarheit der Zuständigkeit die Länder zu unterstützen, bzw. was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn die Umsetzung in den Ländern massiv verzögert wird?