Zuständigkeiten bei der flächendeckenden Versorgung mit Beratungseinrichtungen bei Schwangerschaftsabbrüchen sowie der ärztlichen Weiterbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Heidi Reichinnek (Gruppe Die Linke) auf Bundestagsdrucksache 20/11712, dass sowohl für eine flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen bei Schwangerschaftsabbrüchen als auch für ärztliche Weiterbildung die Länder zuständig seien, und warum nennt sie auch sonst keine konkreten neuen Maßnahmen, obwohl sie doch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt hatte, dass Schwangerschaftsabbrüche Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden sollen und sie die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicherstellen wird (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 92)?