Zuständigkeit in Bezug auf Änderungen bzw. die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) meine Einschätzung bestätigen, dass dem BMI (Bereich Bau), bei Änderungen bzw. der Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer nach § 556 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit § 2 Nummer 1 der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV), die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung obliegt (bitte in der Antwort berücksichtigen, dass laut dem benannten Paragraphen im BGB in Verbindung § 19 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eine Änderung der Verordnung von der gesamten Bundesregierung zu erlassen ist, jedoch ein Bundesministerium die Zuständigkeit und koordinierende Funktion innehat), und wie steht vor dem benannten Hintergrund das BMI einer aus meiner Sicht abzulehnenden (teilweisen) Abschaffung der Umlagefähigkeit – etwa im Rahmen einer prozentualen Aufsplittung der Grundsteuerlast auf Mieter und Vermieter gegenüber?