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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-256166

Zuständigkeit für die Erhebung von Daten im "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird im Referentenentwurf die Zuständigkeit für die Erhebung der in § 5 Absatz 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Gesetze/gesetzesentwurf_bundesklimaschutzgesetz_bf.pdf letzter Zugriff: 4. November 2019 18.07 Uhr) definierten Daten statt bei den statistischen Ämtern beim Umweltbundesamt festgeschrieben, und wie wird sichergestellt, dass die statistischen Ämter ohne zusätzliche eigene Erhebung Zugriff auf die Daten, beispielsweise zur Berechnung der umweltökonomischen Gesamtrechnung, haben?