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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-47541

Zuständigkeit für den Erlass eines Nachtflugverbots auf dem Flughafen Köln/Bonn

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, wer konkret auf welcher zu benennenden Grundlage für eine Entscheidung über die Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit für den Passagierflugverkehr am Verkehrsflughafen Köln/Bonn zuständig ist &ndash; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als oberste Luftfahrtbehörde, welches nach Angaben des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, bindend ist, oder die zuständige Landesregierung, wie von der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ursula Heinen-Esser, ausgesagt wurde?<br /> <br /> Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage der Kölner Parlamentarischen Staatssekretärin, Ursula Heinen-Esser, &bdquo;Wir fordern die Landesregierung auf, das Nachtflugverbot zu erlassen, die rechtlichen Bedenken auszuräumen und gegebenenfalls die Rechtsfrage gerichtlich klären zu lassen.&ldquo; (siehe Homepage Fluglärmschutzgemeinschaft Siebengebirge e. V. www.nachtflugverbot.de) zu bewerten und einzuschätzen?