Zuständigkeit des Bundes für die Abwehr von Gefahren
Aufnahme von Verhandlungen mit den Bundesländern über die Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts mit dem Ziel effizienterer Terrorbekämpfung
Aufnahme von Verhandlungen mit den Bundesländern über die Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts mit dem Ziel effizienterer Terrorbekämpfung